- Monopolgesetzgebung
- Bekämpfung der aus dem Missbrauch von ⇡ Monopolen und ihrer wirtschaftlichen und politischen Macht drohenden Gefährdung des Wirtschaftslebens in den meisten modern organisierten Staaten.- Zu unterscheiden: (1) Verbotsgesetze: Verbieten Monopole grundsätzlich (z.B. Antitrust-Gesetzgebung); Ausnahmen sind meist mit staatlicher Genehmigung möglich.- (2) Missbrauchsgesetze: Wollen den Missbrauch der Monopolstellung durch die Einrichtung staatlicher Kontrollen verhüten (z.B. Registrierungspflicht für alle monopolartigen Unternehmungen in Schweden).- Vgl. auch ⇡ Monopolmissbrauch.- (3) Mischformen sind möglich.- (4) M. der Bundesrepublik Deutschland: ⇡ Deutsches Kartellrecht.
Lexikon der Economics. 2013.